§ 2 Es gelten die Preise, die im Besichtigungstermin vor Ort mündlich oder aber dem Kunden als Angebot schriftlich übersandt wurden. Die Angebote sind Grundlage der später zu erstellenden Rechnung. Wurde die Fläche vor Ort nicht vor Auftragserteilung durch einen Mitarbeiter besichtigt und ausgemessen, sind die Flächenangaben des Kunden dem Angebot sowie der Rechnung zu Grunde zu legen. Flächenabweichungen sind sodann vom Kunden zu tragen.
§ 3 Stornierungen/Auftragsrücknahmen des Kunden sind umgehend mitzuteilen, spätestens aber 5 Tage vor dem Termin zur Ausführung der Arbeiten. Sofern der Rasen schon geschält ist, kann der volle Kaufpreis eingefordert werden.
§ 4 Vereinbarungen über uhrzeitgenaue Anlieferungen sind unverbindlich.
§ 5 Eine Haftung des Verkäufers für Kosten und Schäden durch Lieferverzögerungen oder notwendig werdender Stornierungen wegen schlechten Wetters oder technischer Schwierigkeiten ist ausgeschlossen.
§ 6 Die angegebenen Lieferpreise verstehen sich frei Bordsteinkante einer mit unserem Lkw befahrbaren Straße.
§ 7 Rechnungen sind zahlbar ohne jeglichen Abzug.
Bei Lieferung: sofort in bar
Bei Verlegung: nach Abnahme in bar oder per EC-Karte.
Anderweitige Zahlungsmethoden müssen vor Vertragsschluss abgestimmt werden.
Entstehende Kosten oder Gebühren durch Mahnverfahren hat der Kunde zu tragen. Der Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt, Ware nur gegen Vorkasse zu liefern.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Vorschussrechnung über 50 % des Gesamtrechnungsbetrages vor Ausführung der beauftragten Arbeiten zu stellen.
§ 9 Jede Lieferung ist sofort nach Übernahme zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Empfang der Ware schriftlich per E-Mail oder Fax zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als abgenommen.
§ 10 Bei rechtzeitig nachgewiesenen Mängeln ist es dem Verkäufer zu gestattet, eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Verkäufer haftet nur bis zur Höhe des für den Fertigrasen bezahlten Betrages. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
§ 11 Unsere Garantie für das Anwachsen des Rollrasens übernehmen wir ausschließlich für die ersten 4 Wochen nach Verlegung durch unser Team. Für auftretende Stellen, die offensichtlich aufgrund falscher Nutzung oder Pflege entstehen, haftet der Verkäufer nicht. Der Kunde erhält nach Beendigung der Verlegearbeiten schriftliche Pflegehinweise.
§ 12 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.